Was ein neues Mitglied wissen sollte ... Die Aufnahme in die Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V. (SGA) erfolgt nur nach Vorlage eines schriftlichen Aufnahmeantrages, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis und auf Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft (Probejahr) beginnt am Tage des Vorstandsbeschlusses über den Aufnahmeantrag. |
Probejahr
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgt die Mitgliedschaft zunächst für ein Jahr auf Probe. Nach Ablauf des Probejahres entscheidet der Vorstand über die endgültige Mitgliedschaft.
Aufnahmegebühr für
Mitglieder
ab dem 18.Lebensjahr
Ehepartner
110,-€
55,-€
Die 1. Hälfte der Aufnahmegebühr ist bei Beginn des Probejahres, die 2. Hälfte bei der endgültigen Aufnahme nach Ablauf des Probejahres zu entrichten.
Für Schüler und Jugendliche wird die Aufnahmegebühr in dem Monat der Vollendung des 18. Lebensjahres fällig. Auf schriftlichen Antrag kann diese Gebühr in 2 Raten innerhalb eines Jahres gezahlt werden.
Mitgliedsbeiträge für
Mitglieder
ab dem 18.Lebensjahr
Ehepartner
Schüler/Jugendliche
vom 7.- einschl. 17. Lebensjahr
72,-€
44,-€
48,-€
Schülern, Auszubildenden und Studenten wird der Beitrag auf schriftlichen Antrag
auf den Satz für Jugendliche ermäßigt.
Einzugsermächtigung
Die Aufnahme in die SGA erfolgt nur, wenn mit dem Aufnahmeantrag die Einzugsermächtigung für Beiträge, Aufnahmegebühr, evtl. Jahresstandgebühr und evtl. Ersatzleistung für Arbeitseinsätze, von einem Bankkonto erteilt wird.
Jahresstandgebühr für Schützen / innen ab dem 18. Lebensjahr (Option)
Großkaliber
Kleinkaliber
Luftdruck
50,-€
30,-€
20,-€
Die höhere Standgebühr schließt die niedere Standgebühr mit ein.
Tagesstandgebühren und sonstige Gebühren sind im Schützenhaus zu erfragen bzw. dem Aushang zu entnehmen.
Arbeitseinsatz
Laut Beschluss Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 haben alle arbeitsfähigen aktiven Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zur Instandhaltung der Gebäude, Stände und Außenanlagen jährlich eine Arbeitsleistung von 10 Stunden zu erbringen.
Für Neueintritte erfolgt eine Freistellung vom Arbeitseinsatz/ Ausgleichszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr, sofern zu diesem Zeitpunkt die Vereinszugehörigkeit mindestens 10 Jahre besteht. Daher erfolgt die Freistellung erst wenn beide Kriterien erfüllt sind.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Ersatzleistung von 30,00 € pro Stunde erhoben. Die Ersatzleistung wird mit dem Beitrag eingezogen. Als aktiv gilt jedes Mitglied, das die Anlagen der SGA mindestens einmal jährlich zur Ausübung des Schießsportes nutzt. Die Arbeitseinsätze werden rechtzeitig durch Aushang im Schützenhaus bzw. durch die Vereinsmitteilungen bekannt gegeben.
Schießtrainingstage
Mittwoch von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Samstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Sonntag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Die genauen Zeiten und Disziplinen sind dem Aushang im Schützenhaus und auf den Schießständen zu entnehmen.
Vereinsgaststätte
Den Mitgliedern und Gastschützen / innen steht die Vereinsgaststätte zur Verfügung.
Die Gaststätte ist nicht öffentlich. Öffnungszeiten wie Schießtrainingstage.
Für alle Mitglieder bzw. Gäste sind bindend:
1. Die Satzung der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V.
2. Die Sportordnung des Deutschen Schützenbund e.V. (DSB)
3. Die Sportordnung des Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.- (BDS)
4. Die Hausordnung der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V.
Für weitere Fragen stehen die Mitglieder des Vorstandes der Schützengesellschaft 1968 Abenheim e.V. gerne zur Verfügung.
Stand September 2021